Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1st Aupair Agentur
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgekürzt AGB genannt, sind Bestandteil sämtlicher mit der 1st Aupair
Agentur geschlossener Verträge und Vereinbarungen. Bestimmungen oder Regelungen, welche von den AGB abweichen, werden nur anerkannt, wenn die
Geschäftsleitung der 1st Aupair Agentur diese anerkannt hat.
Die 1st Aupair Agentur kann die AGB jederzeit ändern, sofern eine angemessene Ankündigungsfrist gewahrt wird. Falls der Kunde nicht
innerhalb von 14 Tagen den Änderungen der AGB widerspricht, gelten diese als anerkannt. Grundsätzlich gelten allerdings vorrangig
für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesanstalt für Arbeit.
Die AGB sind im Internet auf der Webseite der 1st Aupair Agentur offen einsehbar.
Durch Ausfüllen des Gasteltern-Fragebogens erkennt der Auftraggeber die AGB der 1st Aupair Agentur an und bestätigt, dass er diese gelesen hat.
Bewerber für eine Vermittlung ins Ausland erkennen die AGB an bei Versenden der Bewerbung an die 1st Aupair Agentur.
Hat sich die Gastfamilie für ein Au Pair entschieden und das Au Pair ebenfalls eingewilligt, wird ein rechtsgültiger
Arbeitsvertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair abgeschlossen. Die Agentur erhält eine Kopie des unterschriebenen Vertrages.
Es gelten die im Dokument "Vermittlungsgebühren und Kosten für die Gastfamilie" schriftlich festgelegten Preise.
Die Vermittlungsprovision wird fällig sobald das Au-pair im Heimatland das Visum erfolgreich beantragt hat und die Unterlagen auf dem Weg nach Deutschland
sind und die Anfrage bei der ZAV bezüglich Arbeitsgenehmigung gestellt wurde oder bei EU-Au-pairs und Au-pairs aus Kanada, den USA und der Schweiz nach
Abschluß des Au-pair -Vertrags und ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen. Das Au-pair darf erst nach Deutschland einreisen, wenn die Vermittlungsprovision
auf dem Konto der 1st Aupair Agentur eingegangen ist. Die 1st Aupair Agentur behält sich vor, bei Nicht-Erhalten der Vermittlungsprovision, die Einreise
des Au-pairs zu verzögern, bis die Vermittlungsprovision auf dem Konto eingegangen ist.
Bei der Vermittlungsprovision handelt es sich ausschließlich um die Bezahlung einer Dienstleistung, sie ist nicht abhängig davon ob das
Au-pair -Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann.
Sollte eine Gastfamilie nach erfolgter Einladung vom Vermittlungsauftrag zurücktreten, ist eine Bearbeitungsgebühr von Euro 250,- plus MwSt. fällig.
Ferner ist die Gastfamilie verpflichtet dem Au-pair die Auslagen für den Visumsantrag zu erstatten. (in der Regel ca. 75,- Euro).
Tritt die Familie vom Vermittlungsauftrag zurück, bevor sie sich für ein Au-pair entschieden hat, wird keine Gebühr erhoben.
Für Bewerber, die ins Ausland vermittelt werden möchten, gelten ausschließlich die Gebühren wie in den Informationen beschrieben, die der
Bewerber zusammen mit den Bewerbungsunterlagen erhält bzw. von der Webseite herunterladen kann.
Die 1st Aupair Agentur behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pair -Bewerber, ohne Angabe von Gründen, von der Vermittlung auszuschließen.
Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch eine der beiden Vertragsparteien ist die 1st Aupair Agentur sofort zu informieren. Bei einer Kündigung
sind die Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit einzuhalten. Dem Au-pair stehen weiterhin bis zum Außcheiden aus dem Au-pair -Verhältnis alle
vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Wenn ein Au-pair -Beschäftigter innerhalb der ersten 6 Wochen die Familie verläßt und die Gastfamilie daran keine Schuld trägt, wird ihr
aus Kulanz ein Wechsel- Au-pair vermittelt, sofern vorhanden, oder die Gastfamilie erhält ebenfalls aus Kulanz die Vermittlungsprovision bis auf
Euro 270,- plus MwSt. zurück. Diese Kulanz ist nur gültig, wenn die Vermittlungsgebühr innerhalb der Zahlungsfrist beglichen wurde.
Für den Fall, dass eine Gastfamilie sich ein Au-pair selbst gesucht hat und die 1st Aupair Agentur für die Vermittlungsabläufe und die
Betreuung beauftragt hat, besteht kein Anspruch auf diese Kulanz. Hier liegt das Risiko bei der Gastfamilie. Diese Kulanz gilt ebenfalls nicht bei Vermittlungen
von Wechsel-, Kurzzeit- oder Sommer- Au-pairs.
Das Au-pair kann bei einer Kündigung, egal von welcher Seite ausgehend, von der 1st Aupair Agentur in eine andere Familie weitervermittelt werden,
sofern es damit einverstanden ist und keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen. Die Gastfamilie muß dem Au-pair -Beschäftigten ermöglichen
von einer neuen Gastfamilie kontaktiert zu werden.
Bei Au-pairs im Ausland ist vorrangig die dortige Partneragentur für die Betreuung zuständig, definitiv aber auch für die Weitervermittlung bei
einem Familienwechsel. Die 1st Aupair Agentur wird allerdings unterstützend tätig werden, falls nötig.
Die 1st Aupair Agentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen und Angaben des Au-pairs oder der Gastfamilie, versucht jedoch, im Rahmen der Möglichkeiten, die Richtigkeit dieser zu überprüfen.
Die jeweils aktuellen Richtlinien für Au-pairs und Gastfamilien, welche von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht wurden, werden
jedem Au-pair und jeder Gastfamilie von der 1st Aupair Agentur zur Verfügung gestellt.
Für Au-pairs, die ins Ausland vermittelt wurden, gelten die Richtlinien des jeweiligen Landes, die dem Au-pair von der Partneragentur
der 1st Aupair Agentur zur Verfügung gestellt werden.
Die Betreuung des Au-pairs und der Gastfamilie umfaßt die telefonische Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen
des Alltags und/oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen von Gastfamilie und Au-pair.Die 1st Aupair Agentur kann
aber nicht garantieren, daß die Beratung und Betreuung immer zu Harmonie und erfolgreicher Weiterbeschäftigung des Au-pairs führt,
versucht aber ihr Bestes ohne Haftung.
Bezüglich der vom Au-pair bzw. der Familie gemachten Angaben und des Antrittstermins verpflichtet sich die 1st Aupair Agentur
mit größtmöglicher Sorgfalt zu recherchieren und den von der Familie gewünschten Antrittstermin zu realisieren, übernimmt aber
diesbezüglich keine Garantie und keine Haftung.
Au-pairs, die ins Ausland vermittelt wurden, werden von der dortigen Partneragentur betreut, die 1st Aupair Agentur steht aber
zur Verfügung, falls nötig.
Die Daten der Gastfamilien und Au-pairs werden außchließlich an Au-pairs bzw. Gastfamilien sowie Kontaktpersonen bzw. Partneragenturen
der 1st Aupair Agentur weitergegeben (z.B. für die Organisation von Au-pair-Treffen, Vermittlung etc.), soweit dies im zweckgebundenen
und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit erfolgt.
Die 1st Aupair Agentur weist ausdrücklich darauf hin, daß eine Einsichtnahme auf Daten durch Dritte bei der Übertragung über das
Internet (E-Mail) nicht ausgeschlossen werden kann, selbst wenn die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
Daten über Au-pairs, welche die Gastfamilie von der 1st Aupair Agentur erhalten hat, dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden,
es kann sonst eine Vertragßtrafe von Euro 1500,- erhoben werden.
Die 1st Aupair Agentur steht in keinem juristischen Verhältnis mit dem Au-pair, beschränkt sich auf die Vermittlung und Betreuung des Au-pairs und der Gastfamilie, sowie die Beratung bei Problemen. Für den Fall, dass eine Vermittlung scheitert oder für evtl. auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-pair während seines Aufenthaltes bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt die 1st Aupair Agentur keine Haftung.
Für die von der 1st Aupair Agentur auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollten Bestimmungen dieser AGB und/ oder der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarungen und/ oder der Betreuungsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. Alle Erklärungen der 1st Aupair Agentur können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.
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