Allgemeine Geschäftsbedingungen der 1st Aupair Agentur

Geltung

Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, abgekürzt AGB genannt, sind Bestandteil sämtlicher mit der 1st Aupair Agentur geschlossener Verträge. Bestimmungen oder Regelungen, welche von den AGB abweichen, werden nur anerkannt, wenn die Geschäftsleitung der 1st Aupair Agentur diese anerkannt hat. Die 1st Aupair Agentur kann die AGB jederzeit ändern, sofern eine angemessene Ankündigungsfrist gewahrt wird. Falls der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen den Änderungen der AGB widerspricht, gelten diese als anerkannt. Grundsätzlich gelten allerdings vorrangig für alle Vertragsparteien die Gesetze und Richtlinien der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesanstalt für Arbeit. Die AGB sind im Internet auf der Webseite der 1st Aupair Agentur offen einsehbar.

Vermittlungsauftrag

Der Vermittlungsauftrag an die 1st Aupair Agentur gilt als erteilt, sobald das Bewerbungsformular von der Gastfamilie an die Agentur gesandt wird. Durch Versenden des Formulars erkennt der Auftraggeber die AGB und Vermittlungsgebühren der 1st Aupair Agentur an und bestätigt, dass er diese gelesen hat.

Vertragsabschluss und Kosten

Hat sich die Gastfamilie für ein Au Pair entschieden und das Au Pair ebenfalls eingewilligt, wird ein rechtsgültiger Arbeitsvertrag zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair abgeschlossen. Dieser Vertrag wird von der 1st Aupair Agentur als dem Vermittler unterzeichnet. Die Agentur erhält deshalb immer eine Kopie des Vertrages.
Die Höhe der Gebühren ist der jeweiligen aktuellen Preisliste zu entnehmen.

Vertragsdauer, Kündigung und Rücktritt von der Vermittlung

Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem vom Kunden gewählten Vertragsmodel, jedoch maximal auf die vom Gesetzgeber zugelassene Höchstaufenthaltsdauer für EU/EWR oder Nicht- EU/EWR Au Pair Beschäftigte von einem Jahr. Der Vertrag endet mit Ablauf des Sichtvermerkes (VISUM) des vermittelten Au Pair bei Nicht- EU/EWR Au Pair Beschäftigten oder der Aufhebung der Arbeitsgenehmigung des zuständigen Arbeitsamtes, jedoch auch dann, wenn von einer der Vertragsparteien, der Gastfamilie oder dem Au Pair, der Arbeitsvertrag fristgerecht (2 Wochen) oder fristlos gekündigt wird. Der Vertrag verliert seine Gültigkeit, insofern von der Gastfamilie oder dem Au Pair ein Verstoß gegen geltendes deutsches Recht oder die Richtlinien des Landesarbeitsamtes besteht und dieser nicht unverzüglich abgestellt wird.

Anmelde- und Informationspflicht der Gastfamilie

Die Gastfamilie verpflichtet sich, das Au Pair innerhalb einer Woche beim zuständigen Einwohnermeldeamt anzumelden, das notwendige Jahresvisum zu beantragen, vor Tätigkeitsbeginn beim Arbeitsamt die notwendige Arbeitserlaubnis einzuholen und eine Au Pair Versicherung abzuschließen.
Außerdem verpflichtet sich die Gastfamilie der Au Pair Vermittlung 1st Aupair Agentur sofort das Eintreffen des Au Pair, sowie die spätere Abreise, Änderungen der Familienangaben und evtl. Probleme mitzuteilen.

Ablehnung von Vermittlungsaufträgen

Die 1st Aupair Agentur behält sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au Pair, die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlage über das europäische Abkommen über die Au Pair Beschäftigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen. Dieser Ausschluss betrifft auch Gastfamilien oder deren Angehörige gegen die ein schwebendes Verfahren, rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen in Bezug auf gesetzeswidrige Beschäftigung ausländischer Au Pair.

Vorzeitige Beendigung des Au Pair Beschäftigungsverhältnisses und Weitervermittlung des Au Pair

Bei der Kündigung des Arbeitsvertrages durch eine der beiden Vertragsparteien ist die 1st Aupair Agentur sofort zu informieren und sind, nach Rücksprache mit der Agentur und nachdem der Au Pair Beschäftigte die Familie verlassen hat, die notwendigen Abmeldungen des Au Pair vorzunehmen. Die vorzeitige Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zwischen der Gastfamilie und dem Au Pair ist der 1st Aupair Agentur sofort vorab telefonisch und nachfolgend schriftlich unter Angabe der Gründe anzuzeigen. Bei einer Kündigung durch die Gastfamilie sind die Richtlinien der Bundesanstalt für Arbeit einzuhalten. Dem Au Pair stehen aber weiterhin bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis alle vereinbarten und gesetzlichen Leistungen durch die Gastfamilie zu.
Wenn ein Au Pair Beschäftigter innerhalb der ersten 6 Wochen die Familie verlässt und die Gastfamilie daran keine Schuld trägt, wird ihr aus Kulanz ein sogen. Wechsel- Au Pair vermittelt, sofern vorhanden, oder die Gastfamilie erhält, ebenfalls aus Kulanz, die Vermittlungsgebühr bis auf 230,- Euro + Mwst. zurück, allerdings nur, wenn die Rechnung innerhalb der Fälligkeit beglichen wurde und keine Verstöße gegen die Richtlinien seitens der Gastfamilie vorliegen. Für den Fall, dass eine Gastfamilie sich ein Au Pair selbstgesucht hat und die 1st Aupair Agentur für die Vermittlungsabläufe und die Betreuung beauftragt hat, besteht kein Anspruch auf diese Kulanz, ebenso wie bei Beschäftigung eines Wechsel-, Kurzzeit- oder Sommer- Au Pair.
Das Au Pair kann bei einer Kündigung, egal von welcher Seite ausgehend, von der 1st Aupair Agentur in eine andere Familie weitervermittelt werden, sofern es damit einverstanden ist und keine schwerwiegenden Gründe dagegen sprechen.
Die Gastfamilie muss es dem Au Pair Beschäftigten ermöglichen von einer neuen Gastfamilie kontaktiert zu werden.

Bewerbungsunterlagen des Au Pair

Unter Bewerbungsunterlagen des Au Pair sind alle Formulare, Briefe, Lebenslauf, Referenzen, Atteste, amtsärztliche Bescheinigungen und Bestätigungen sowie Privatfotos, die der Agentur zu Vermittlungszwecken zur Verfügung gestellt werden, zu verstehen. Die 1st Aupair Agentur übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen und Angaben des Au Pair und versucht nur im Rahmen der Möglichkeiten die Richtigkeit dieser zu überprüfen.

Richtlinien für Au Pair und Gastfamilien

Die jeweils aktuellen Richtlinien für Au Pair und Gastfamilien, welche von der Bundesanstalt für Arbeit veröffentlicht wurden, werden jedem Au Pair und jeder Gastfamilie von der 1st Aupair Agentur zur Verfügung gestellt.

Leistungsumfang der Betreuung

Die Betreuung des Au Pair und der Gastfamilie umfasst die telefonische Beratung und Betreuung beider Parteien bei Problemen des Alltags und/oder im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen von Gastfamilie und Au Pair.

Datensicherheit und Datenschutz

Die Gastfamilie ist damit einverstanden, dass persönliche Daten und Bestandsdaten von der 1st Aupair Agentur oder von dieser beauftragter Dritter während der Dauer des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist.
Die 1st Aupair Agentur versichert, dass nur die notwendigsten Daten der Familie an das Au Pair weitergeleitet werden, nicht aber der volle Inhalt des Bewerbungsformulars.
Bei Folgevermittlungen werden die Vermittlungsdaten nach Rücksprache mit der Gastfamilie aus dem Vorjahresantrag aktualisiert und übernommen.
Die 1st Aupair Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass eine Einsichtnahme auf Daten durch Dritte bei der Übertragung über das Internet (E-Mail) nicht ausgeschlossen werden kann, obwohl die Daten geschützt oder verschlüsselt werden.
Daten über Au Pair, welche die Gastfamilie von der 1st Aupair Agentur erhalten hat, dürfen nicht an Dritte weitergeleitet werden, es kann sonst eine Vertragsstrafe von 1500,- € erhoben werden.

Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluss

Die 1st Aupair Agentur steht in keinem juristischen Verhältnis mit dem Au Pair, beschränkt sich auf die Vermittlung und Betreuung des Au Pair und der Gastfamilie, sowie die Beratung bei Problemen. Für den Fall, dass eine Vermittlung scheitert, können daraus keine Schadensersatzansprüche gegenüber der 1st Aupair Agentur geltend gemacht werden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtsanwendung

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Lorsch, Bundesrepublik Deutschland. Für die von der 1st Aupair Agentur auf Grundlage dieser AGB geschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Sonstiges

Sollten Bestimmungen dieser AGB und/oder der Vermittlungs- und Betreuungsvereinbarungen und/oder der Betreuungsvereinbarungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. Alle Erklärungen der 1st Aupair Agentur können auf elektronischem Weg an den Kunden gerichtet werden.

Haftungsauschluss bei Verlinkungen

Die 1st Aupair Agentur kontrolliert regelmäßig die Inhalte der von ihr extern verlinkten Webseiten, übernimmt aber keine Haftung für die Inhalte dieser. Für den Inhalt der verlinkten Webseiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.